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VG Schleswig, 08.09.2009 - 11 A 19/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2009 - 11 A 19/09
Das Gericht kann im vorliegenden Fall daher lediglich überprüfen, ob der anzuwendende Begriff - hier die pädagogische Eignung - oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (st. Rspr. vgl. BVerwG, U. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177 ff.; BVerwG U. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. vom 19.03.2008 - 3 L 18/07 -, nach JURIS). - BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88
Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …
Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2009 - 11 A 19/09
Das Gericht kann im vorliegenden Fall daher lediglich überprüfen, ob der anzuwendende Begriff - hier die pädagogische Eignung - oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (st. Rspr. vgl. BVerwG, U. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177 ff.; BVerwG U. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. vom 19.03.2008 - 3 L 18/07 -, nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
Bewährungsfeststellung bei Juniorprofessur
Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2009 - 11 A 19/09
Das Gericht kann im vorliegenden Fall daher lediglich überprüfen, ob der anzuwendende Begriff - hier die pädagogische Eignung - oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (st. Rspr. vgl. BVerwG, U. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177 ff.; BVerwG U. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. vom 19.03.2008 - 3 L 18/07 -, nach JURIS).